Beitragsordnung

Beitragsordnung

Der Beitrag wird zum 1. April eines Jahres per Lastschrift eingezogen.

Jahresbeitrag

330,- €  Familienbeitrag (Eltern mit Kindern unter 18 J., mit Kindern in Ausbildung/Studium bis 26 J.)
180,- €  Erwachsene 1. Mitglied
150,- €  Erwachsene 2. Mitglied/Partner
105,- €  Erwachsene in Ausbildung/Studium bis 26 J.
65,- €  Jugendliche (14-18 J.)
45,- €  Kinder (bis 14 J.)
38,- €  Passive Mitglieder
60,- € Schnuppertennis – Sommermitgliedschaft

Arbeitsstunden

Erwachsene, Studenten, Auszubildende leisten 8 Arbeitsstunden, Jugendliche mit Vollendung des 14. Lebensjahrs 6 Arbeitsstunden jeweils pro Jahr ab. Ersatzweise werden bei Erwachsenen, Studenten, Auszubildenden 15,- € pro Stunde, bei Jugendlichen 10,- € pro Stunde berechnet. Ab dem Kalenderjahr, in dem ein Mitglied 70 Jahre alt wird, muss es keine Arbeitsstunden mehr leisten. Geleistete Mehrarbeitsstunden oder von nicht arbeitspflichtigen Mitgliedern erbrachte Arbeitsstunden können auf Wunsch innerhalb einer Familie (Eltern, Kinder, (Ehe-)Partner) übertragen werden. Die Arbeitsstundenregelung gilt nicht für die Sparte Ski.

Schnuppertennis – Sommermitgliedschaft

Schnuppertennis bzw. eine Sommermitgliedschaft für ein Jahr kann nur von Interessenten in Anspruch genommen werden, die in den letzten drei Jahren nicht aktives Mitglied der Sparte Tennis des TC Wildberg waren. Arbeitsstunden müssen nicht abgeleistet werden.

Gastspieler

Aktive Mitglieder können mit Gästen jederzeit spielen, die Spielgebühr beträgt pro Gast 8,00 €.
Für die Spielberechtigung mit Gästen ist vor Spielbeginn die Eintragung des Spiels mit Namen des zahlungspflichtigen Mitglieds und aller Gäste in die Liste im TC Heim einzutragen. Die Gebühr wird am Saisonende abgebucht.
Gastspieler, die mit keinem Vereinsmitglied spielen, müssen vor Spielbeginn die Gebühr bar entrichten.
Bei häufigerem Spielen würden wir uns einen Beitritt in unseren Verein wünschen.

Zahlungsweise

Um den organisatorischen Aufwand auf ein Minimum zu beschränken, werden Jahresbeiträge, Arbeitsstunden und sonstige Ansprüche des TCW an seine Mitglieder grundsätzlich ohne Rechnungsstellung im Lastschriftverfahren eingezogen. Verwaltungskosten, die im Zusammenhang mit Rücklastschriften entstehen, trägt das Mitglied.

Kündigung

Eine Kündigung der Mitgliedschaft oder Wechsel in einen anderen Mitgliederstatus z.B. von aktiver nach passiver Mitgliedschaft kann nur auf Ende eines Kalenderjahres schriftlich erfolgen. Rückwirkend ist eine Kündigung oder der Wechsel nicht möglich.